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Mittwoch, 10. August 2011

Zuerst minderwertige Ware geliefert und dann kräftig abkassiert wegen Urheberrechtsverletzung

Mal wieder ein Gerichtsurteil das in einer anderen Welt gefällt wurde!
Wo bleibt den da die Verhältnismäßigkeit?
  • Verkäufer hat nen Satz Reifen in eBay versteigert, 
  • die waren aber anscheinend mit Mängeln, 
  • dann kam es zu keiner Einigung, 
  • Käufer hat die Dinger in eBay wieder vertickert und dafür die Bilder der ursprünglichen Auktion genommen, 
  • daraufhin gab es ne UrheberrechtsverletzungKlage natürlich mit saftiger SchadensersatzForderung, 
  • die wurde zwar nicht in vollem Umfang vom Gericht gewährt, aber dennoch den eigentlichen Wert der Schrottreifen bei weitem übersteigen dürfte, sofern die Dinger nicht mit Gold verziert waren.
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Das Landgericht Köln hat die einmalige unerlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder im Rahmen einer eBay-Auktion als unerhebliche Rechtsverletzung in einem einfach gelagerten Fall außerhalb des geschäftlichen Verkehrs eingeordnet.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/lg-koeln-einmalige-verwendung-fremder-lichtbilder-im-rahmen-einer-ebay-auktion-begruendet-anwendbarkeit-des-as-97a-abs-2-urhg
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